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Wählen Sie zwischen einer Laufzeit von 3 Monaten und 10 Jahren
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Wählen Sie zwischen zwei Sparbucharten
Sie können zwischen einem Losungswortsparbuch (bis 14.999 EUR, Herkunftsnachweis des Geldes ab 10.000 EUR) und einem Namenssparbuch wählen. Die Mindesteinlage beträgt 1.000 EUR. -
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Unsere aktuellen Zinssätze*
| 3 Monate | 6 Monate | 9 Monate | 12 Monate | 18 Monate | 24 Monate | 36 Monate |
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| 1,60 % p.a. | 1,65 % p.a. | 1,70 % p.a. | 2,15 % p.a. | 1,85 % p.a. | 2,15 % p.a. | 1,85 % p.a. |
| 4 Jahre | 5 Jahre | 6 Jahre | 7 Jahre | 8 Jahre | 9 Jahre | 10 Jahre |
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Dann kommen Sie zu uns in die Filiale! Bei weiteren Fragen können Sie gerne einen Termin vereinbaren oder uns unter der kostenlosen Rufnummer 0800 88 66 00 anrufen.
Unterlagen
Häufig gestellte Fragen
Für die Eröffnung eines Sparbuchs benötigen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und das Kontoeröffnungsformular, das in der Filiale ausgefüllt wird. Bei Bargeldeinzahlungen ab einem Betrag von 10.000 EUR ist ein Nachweis zur Herkunft des Geldes notwendig.
Um über Ihr Sparbuch zu verfügen, müssen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis und das physische Sparbuch vorlegen. Gegebenenfalls wird auch das Losungswort benötigt.
Das Sparbuch kann ab dem Tag nach dem Fälligkeitstag ohne Zinsverlust wiederveranlagt werden. Veranlagungen während der Bindungsdauer können allerdings Vorschusszinsen oder eine geringere Zinsauszahlung zur Folge haben.
Die Auflösung des Sparbuchs ist in der Regel kostenfrei. Bei Überweisungen auf Konten einer Drittbank fällt jedoch eine Gebühr von 5,00 EUR an. Bei vorzeitiger Auflösung können zudem Vorschusszinsen anfallen.
Die Verlängerung der Sparbuch-Laufzeit kann nur persönlich in der Filiale durchgeführt werden. Dabei ist es notwendig, dass sich der:die Sparbuchinhaber:in oder der:die Besitzer:in mit einem gültigen Lichtbildausweis identifiziert und das Sparbuch vorlegt. Online oder telefonische Anfragen zur Laufzeitverlängerung sind aufgrund der Vorschriften des Bankwesengesetzes (BWG) nicht möglich.
Transaktionen, die keine Barauszahlung erfordern, können jederzeit ohne Termin in den Filialen erledigt werden. Für Barauszahlungen ab 15.000,00 EUR muss jedoch ein Termin mindestens einen Werktag vorher vereinbart werden.
Für Bargeldabhebungen, die Wiederveranlagung oder die Auflösung des Sparbuchs muss der:die Inhaber:in des Sparbuchs persönlich in der Filiale erscheinen und sich mit einem gültigen Lichtbildausweis identifizieren. Bei einem Losungswortsparbuch genügt die Nennung des Losungswortes. Wenn es sich um ein Namenssparbuch handelt, ist zusätzlich eine Vollmacht erforderlich, damit eine andere Person in Ihrem Namen handelt.
Falls Sie Ihr Sparbuch verlieren, müssen Sie den Verlust der Bank melden. Dazu benötigen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und müssen die wesentlichen Merkmale des Sparbuchs (z. B. Name, Geburtsdatum, Adresse) angeben. Die Bank wird den Verlust vermerken und innerhalb von 4 Wochen keine Auszahlungen von diesem Sparbuch mehr vornehmen. Sie müssen dann ein Kraftloserklärungsverfahren einleiten, um das Sparbuch für ungültig erklären zu lassen. Dies erfordert ein gerichtliches Verfahren. Nach erfolgreicher Kraftloserklärung kann entweder das Guthaben ausgezahlt oder ein Ersatzsparbuch ausgestellt werden.
Ja, eine Teilbehebung oder vorzeitige Auflösung ist grundsätzlich möglich. Allerdings werden diese als Vorschüsse behandelt und unterliegen Vorschusszinsen. Diese Zinsen betragen 1 Promille pro vollem Monat für die nicht eingehaltene Bindungsdauer. Die Vorschusszinsen dürfen jedoch nicht höher sein als die insgesamt erhaltenen Habenzinsen auf den abgehobenen Betrag. Auch eine Verkürzung der vereinbarten Bindungsdauer oder der Kündigungsfrist ist zinsbelastet.
Ja, wenn es sich um ein ODER-Sparbuch handelt, kann jede:r Inhaber:in unabhängig vom anderen über das Sparbuch verfügen und Transaktionen durchführen.
Die Zinsen werden zum Ende jedes Kalenderjahres kapitalisiert, es sei denn, die gesamten Spareinlagen werden innerhalb des Jahres abgehoben.
Ja, Zinsen, die auf das Kapital zugeschlagen wurden, können bis Ende Januar des folgenden Jahres ohne Vorschusszinsen abgehoben werden.
*Zinssätze p.a. exkl. KESt., nur für Privatkund:innen und gültig bis auf Widerruf.
Sonderzinssatz p.a. nur für Privatkund:innen und gültig für neu eröffnete Festgeldkonten und Sparbücher ab 09.02.2026 bis einschließlich 06.03.2026. Danach gilt der jeweils gültige Zinssatz gemäß unserem Preisaushang.
Sonderzinssatz p.a. nur für Privatkund:innen und gültig für neu eröffnete Festgeldkonten und Sparbücher ab 09.02.2026 bis einschließlich 06.03.2026. Danach gilt der jeweils gültige Zinssatz gemäß unserem Preisaushang.